Radfahrtraining

Im Rahmen der Verkehrserziehung in der Grundschule findet im 2. Schuljahr das motorische Radfahrtraining auf dem Schulhof statt. Der Schulhof stellt einen “Schonraum” dar, in dem die Kinder ohne öffentlichen Verkehr Radfahrübungen durchführen können. Die dort durchgeführten Radfahrübungen sollen den Kindern helfen, Fähigkeiten zu entwickeln, die später für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich sind.Der Unterricht dient als Unterstützung zur häuslichen Radfahrerziehung, kann diese aber nicht ersetzen.

Folgende Übungen werden im sogenannten “Schonraum” durchgeführt:

  • Aufsteigen und Anfahren
  • Spur halten
  • Gleichgewicht halten
  • Wechsel der Geschwindigkeiten
  • Merkfähigkeit und Umsehen
  • Kurvenfahrten
  • Bremsen und Absteigen

Die eigentliche Radfahrausbildung, die zur Teilnahme am Straßenverkehr befähigen soll, findet erst im 4. Schuljahr statt. Diese besteht aus einem theoretischen Teil, den die Schule bestreitet und einem praktischen Teil, der von Polizeibeamten betreut wird. Hierbei sollen die Kinder lernen, die im Schonraum erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten, im öffentlichen Verkehrsraum sachgerecht umzusetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kinder nach Abschluss der Ausbildung in der Lage sind, komplexe Verkehrssituationen richtig einzuschätzen und zu bewältigen.

Folgende Verkehrssituationen werden theoretisch und praktisch geübt:

  • Einfädeln in den fließenden Verkehr
  • Vorbeifahren an Hindernissen
  • Beachten der Vorfahrtsregeln
  • Linksabbiegen
  • Rechtsabbiegen

Anstehende Veranstaltungen

  1. Osterferien

    14. April 2025 - 26. April 2025
  2. Tag der Arbeit (Feiertag)

    1. Mai 2025
  3. Durchführungszeitraum Vergleichsarbeiten (VERA Klasse 3)

    14. Mai 2025 - 30. Mai 2025
  4. Christi Himmelfahrt (Feiertag)

    29. Mai 2025
  5. beweglicher Ferientag

    30. Mai 2025