Mein Kind ist im nächsten Jahr schulpflichtig. Wann kann ich es an der GGS Aloys Odenthal anmelden?
Wird Ihr Kind schulpflichtig, erhalten Sie von der Stadt Düsseldorf automatisch die Anmeldeformulare für Ihr Kind. Die Anmeldetermine finden Sie auf den Formularen. Innerhalb dieser Termine können Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Kind zu uns kommen, um es anzumelden. Möchten Sie längere Wartezeiten vermeiden, empfehlen wir einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Mein Kind ist krank. Wo muss ich es entschuldigen?
Damit uns Ihre Krankmeldung unverzüglich erreicht, möchten wir Sie bitten Ihr Kind direkt bei der jeweiligen Klassenlehrerin bis spätestens um 7.45 Uhr zu entschuldigen. Die Kontaktmöglichkeit erhalten Sie direkt von der Lehrerin Ihres Kindes. Bei längeren Fehlzeiten oder sich häufig wiederholenden Fehlzeiten bei denen Zweifel an der Erkrankung des Kindes besteht, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Wann hat mein Kind Pause?
Die erste große Pause ist von 9.30 Uhr bis 09.45 Uhr. In der Zeit von 9.45 bis 10.00 Uhr haben die Kinder die Möglichkeit in der Klasse zu frühstücken. Bei starkem Regen gibt es Regenpausen, bei denen die Kinder im Schulgebäude bleiben und in den Klassen spielen können.
Wann beginnt der Unterricht?
Wir haben einen offenen Anfang in der Zeit von 7.45 bis 8.00 Uhr. Die erste Unterrichtsstunde beginnt dann um 8:00 Uhr. Beachten Sie bitte auch die Parksituation und den Berufsverkehr, um Verspätungen zu meiden. Lassen Sie Ihr Kind vor dem Unterricht mit den anderen Kindern spielen und Neuigkeiten austauschen!
Was tun bei Läusen?
Kopfläuse sind kein Beinbruch und kein Grund zur Panik! Sie übertragen keine Krankheiten, sind aber unangenehm und lästig. In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten, wo Kinder täglich in engem Kontakt sind, verbreiten sie sich leicht weiter und sorgen oft für Aufregung. Sollten Ihr Kind Kopfläuse haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Schule! Bei Kopflausbefall kann davon ausgegangen werden, dass nach einer sachgerechten Behandlung mit einem geeigneten Mittel mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr anzunehmen ist. Das Kind darf jedoch die Schule erst wieder besuchen, wenn kein Kopflausbefall mehr vorliegt. Hieru benötigen wir eine kurze schriftliche Bestätigung, dass die entsprechenden Maßnahmen von Ihnen durchgeführt worden sind.
Falls ein sich immer wiederholender Kopflausbefall vorliegt, muss von den Eltern ein ärztliches Attest vorgelegt werden, dass bescheinigt, dass das Kind läusefrei ist. (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/600-Kopflausbefall/index.html)
Wie verhalte ich mich bei einer gewünschten Beurlaubung des Kindes?
Der Grund für die angestrebte Beurlaubung des Kindes (z.B. religiöse Feste, besondere Familienfeiern, schwere Erkrankung oder Tod eines Familienmitgliedes u.ä..) ist in einem formlosen Antrag schriftlich zu erläutern und bei der Klassenlehrerin, im Sekretariat oder direkt bei der Schulleitung einzureichen. (Schulkonferenzbeschluss) Dem Antrag sind Nachweise über die Gründe beizufügen, aufgrund dessen eine Beurlaubung beantragt wird. Bitte klären Sie im Vorfeld mit der Schulleitung, ob Ihr Kind beurlaubt wird, bevor sie Flug- oder anderweitige Reisebuchungen tätigen. Anträge, die zur Ferienverlängerung, zur Nutzung preisgünstiger Tarife sowie zur Vermeidung von Verkehrsspitzen dienen, werden basierend auf dem Erlass des Ministeriums grundsätzlich abgelehnt.
Wie entrichte ich die Beiträge für die Klassenkasse?
Die Beiträge werden von den Klassenleitungen jeweils zu Beginn des Halbjahres eines jeden Schuljahres nach vorheriger schriftlicher Information in bar eingesammelt.
Müssen Schulbücher von den Erziehungsberechtigten angeschafft werden?
Sämtliche Schulbücher werden über die Schule bzw. die Klassenleitungen bestellt. Falls zusätzliche Lernmaterialien (zusätzliche Übungshefte, Ganzschriften, Wörterbücher o.ä.) angeschafft werden, wird die Klassenleitung Sie hierüber informieren.
Wie erhalte ich wichtige Informationen (z.B. über kurzfristigen Unterrichtsausfall, veränderte Stundenpläne, unterrichtliche Vorhaben usw.)?
Alle Kinder haben eine „Info-Mappe“ (Schnellhefter für Briefe) sowie ein Mitteilungsheft. Dies soll für einen geregelten und zuverlässigen Informationsaustausch (in beide Richtungen) sorgen. Außerdem nutzen manche Klassenleitungen auch das Hausaufgabenheft, um individuelle Informationen zu geben. Daher ist es notwendig, die o.g. Informationsquellen täglich auf neue Inhalte zu überprüfen. Zudem erhalten Sie von uns wichtige Informationen und Elternbriefe per mail. Alle per mail verschickten Informationen und Elternbriefe finden sie zusätzlich auf der Homepage unter “Elterninformation”.
Wie viel Zeit soll maximal für die Hausaufgaben aufgewendet werden?
Grundsätzlich sollte eine Arbeitszeit von 30 Minuten für die Klassen 1 und 2, bzw. 45 Minuten für die Klassen 3 und 4 nicht überschritten werden. Werden häufig Pausen eingelegt, kann sich die Arbeitszeit natürlich verlängern.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind seine Hausaufgaben aus unterschiedlichen Gründen nicht bearbeitet hat oder nicht fertig stellen konnte?
Eine kurze Notiz mit Nennung der Gründe (z.B. Aufgaben nicht verstanden / Hausaufgaben zu umfangreich / Zeit hat nicht ausgereicht / Konzentrationsprobleme oder andere Umstände) reicht in der Regel aus. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei aber um Ausnahmen handeln sollte.
Gibt es eine Sammelstelle für „Fundsachen“?
In unserem Verwaltungstrakt befindet sich unser „kleines Fundbüro“ in Form einer Sammelbox, in der Fundstücke für einige Wochen aufbewahrt werden. Brillen, Schlüssel, Schmuck o.ä. werden im Lehrerzimmer aufbewahrt. Bitte informieren Sie uns umgehend bei Verlust, so wird für uns das Nachforschen erleichtert, falls Sie Ihre Sachen nicht in der Sammelbox finden.
Warum darf mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen, wenn es versehentlich seine Sportschuhe vergessen hat?
Das Thema „Sicherheit im Sportunterricht“ wird bei uns groß geschrieben. Die Verletzungsgefahr ist ohne angemessenes Schuhwerk sehr hoch. Daher gilt: Sport nur in entsprechender Ausrüstung. Dazu gehören neben Sport-Shirt und Sporthose vor allem Hallensportschuhe mit abriebfester Sohle. Zudem ist darauf zu achten, dass längeres Haar gebunden und Schmuck (Kettchen, Bänder usw.) abgenommen wird. Ohrringe und Piercings sollen entfernt oder mindestens mit dafür vorgesehenen Klebestreifen abgeklebt werden.
Kann man Kind für religiöse Feiertage beurlaubt werden?
Schüler-/innen haben an den Feiertagen ihrer Religionsgemeinschaft, die anerkannt sind, unterrichtsfrei. Diese unterrichtsfreien Tage gelten nicht als Fehltage. Bitte beachten Sie uns bitte im Vorfeld schriftlich darüber informieren, dass Ihr Kind an diesem Tag nicht zur Schule kommt. Eine Liste mit allen religiösen Feiertagen, auf die diese Regelung zutrifft, erhalten sie auf Anfrage von der Schule.
Was ist, wenn mein Kind einen wichtigen Termin während der Unterrichtszeit hat?
Sollte Ihr Kind einen dringenden Termin im Vormittagsbereich haben, teilen Sie dieses telefonisch oder schriftlich bitte der jeweiligen Klassenleitung mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine mündliche Information durch Ihr Kind nicht ausreicht.
Wann kann ich mit Lehrer/innen oder Erziehern sprechen?
Eltern haben das Recht sich regelmäßig über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Hierzu bieten wir im November und April einen Elternsprechtag an.
Sollten Sie darüber hinaus ein Gespräch wünschen, sprechen Sie gerne die Kollegen an und bitten um einen Termin. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht, dass kurz vor dem Unterricht, während des Unterrichts und in den Pausen keine Zeit für Gespräche bleibt.
Ab wann wird mein Kind beaufsichtigt?
Ab 7.45 Uhr (offener Anfang) beginnt die Aufsicht. Bitte beachten Sie, dass vor 7.45 Uhr keine Aufsicht für Ihre Kinder vorhanden ist. Vor 7.45 Uhr darf daher dass Schulgebäude und Schulgelände nicht betreten werden. In den Hofpausen gibt es selbstverständlich eine Pausenaufsicht für Ihre Kinder, die von zwei Personen durchgeführt wird. Im Rahmen der OGS werden Ihre Kinder dann montags bis donnerstags bis 16.30 Uhr, freitags bis 15.30 Uhr beaufsichtigt.
Wie wird über die Teilnahme an einer AG im Rahmen der OGS entschieden?
Die Eltern können zu jedem neuen Schulhalbjahr entscheiden an welchen Nachmittagsangeboten das Kind interessiert ist und eine Auswahl darüber treffen, an welchen Angeboten das Kind interessiert ist. Den Kindern machen die Nachmittagsangebote viel Freude und sie fördern die persönliche Weiterentwicklung. Bitte beachten Sie, dass manchmal nicht jeder Wunsch berücksichtigt werden kann.
Für welchen Zeitraum muss ich mein Kind für die Nachmittagsangebote anmelden?
Die Anmeldung ist in der Regel für ein Schulhalbjahr verbindlich. Nach einem halben Jahr können Ihr Kind neue Kurse wählen. Sollte ein Nachmittagsangebot für ein ganzes Schuljahr geplant sein (z.B. ein Musikkurs) werden Sie im Vorfeld darüber informiert. So können sie in Ruhe entscheiden, ob ein Kind sich für ein ganzjähriges Angebot anmelden möchte.
Muss ich für die Teilnahme an den Kursen eine Gebühr bezahlen?
Nein. Die Kursgebühren werden über das Ganztagsbudget unserer Schule bezahlt, deshalb ist die Teilnahme an allen Nachmittagsangeboten für Sie kostenlos.
Wo erhalte ich einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung?
Sollten Sie eine Schulbescheinigung benötigen, teilen Sie uns dieses bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch mit. Unsere Schulsekretärin wird daraufhin eine Bescheinigung erstellen und Ihnen zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung eines Schülerausweises ein Foto (Größe vom Passfoto) erforderlich ist.
Was muss ich tun, wenn mein Kind ein Deutschlandticket benötigt?
Falls Ihr Kind das sogenannte Deutschlandticket benötigt, da es mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommt, erhalten Sie auf Anfrage Anträge im Sekretariat. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen behilflich. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag jedoch selber bei der Rheinbahn abgeben müssen. Ebenso benötigt Ihr Kind dafür einen Schülerausweis. Sollten Sie einen Schülerausweis wünschen, geben Sie bitte Ihrem Kind ein Foto mit in die Schule.
Wann kann ich mein Kind von der OGS abholen?
Für die Kinder, die die OGS besuchen, gelten verpflichtende Anwesenheitszeiten bis 15.00 Uhr, bei Teilnahme an einer AG bis zum Ende des Angebotes. Sollten sie einen dringenden Termin haben (Arztbesuche u.ä.), haben Sie die Möglichkeit nach vorheriger Absprache Ihr Kind eher abzuholen. Bitte beachten Sie, dass solche Termine jedoch die Ausnahme bleiben sollten.
Durch einen neuen Erlass hat Ihr Kind zudem die Möglichkeit an bis zu zwei Nachmittagen die OGS eher zu verlassen, wenn der Besuch eines externen regelmäßigen Angebots vorliegt (Musikunterricht, Förderung in Sportvereinen…) Hierzu benötigen wir eine schriftliche Bestätigung durch den jeweiligen Verein oder die jeweilige Institution, die dieses Angebot durchführt!
Zu welchen Zeiten kann ich mich im Schulgebäude aufhalten?
Zur Sicherheit Ihrer Kinder und im Sinne einer ungestörten Durchführbarkeit des Unterrichts ist das Schulgelände bitte nur zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss Ihres Kindes zu betreten. Der Schulhof sowie das Schulgebäude sind nicht für Wartezeiten vorgesehen. Nach einer Eingewöhnungszeit im ersten Schuljahr fördert es die Selbstständigkeit Ihres Kindes, wenn es seinen Weg zur Klasse alleine geht! Daher möchten wir Sie höflich bitten auch zu Bring- und Abholzeiten Ihr Kind nur bis zur Eingangstür der Schule bringen.
Ab wann erhält mein Kind ein Zeugnis und Noten?
Ihr Kind erhält das erste Zeugnis in Form eines Berichtszeugnisses am Ende des ersten Schuljahres. Am Ende des zweiten Schuljahres erhält Ihr Kind ein Zeugnis mit einem Bericht über das Arbeits- und Sozialverhalten und die persönliche Lernentwicklung in den verschiedenen Fächern. Im dritten Schuljahr erhält Ihr Kind nach dem Ende des ersten Halbjahres sowie zum Schuljahresende ein Zeugnis mit Noten und Bericht. Im vierten Schuljahr erhält Ihr Kind zum ersten Halbjahr ein Zeugnis mit Noten und Bericht sowie einer Empfehlung, welche weiterführende Schule für Ihr Kind geeignet ist. Zum Schuljahresende erhält Ihr Kind im vierten Schuljahr ein reines Notenzeugnis.
Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns!