Lernen auf Distanz

Ihr Kind ist krank (kein Corona) und kann die Schule nicht besuchen?

Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Die Kontaktadresse erhalten Sie von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

In “normalen” Krankheitsfall ist kein Distanzlernen vorgesehen.

Wenn Sie dies wünschen, können Sie die Lernunterlagen Ihres Kindes in der Schule abholen oder wir geben einem “Postkind”, dass von Ihnen bestimmt worden ist, die Unterlagen mit.

Ihr Kind ist aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne?

Die Festsetzung der Quarantäne erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gesundheitsamt. Im Rahmen einer möglichen Quarantäne bearbeiten die Kinder erforderliche Aufgaben, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Erziehungsberechtigen sind zur Unterstützung verpflichtet.

Wie erfolgt das Lernen auf Distanz?

Im Rahmen des Lernens auf Distanz haben wir angespasst an Ihre jeweilige familiäre Situation verschiedene Lösungsszenarien entwickelt. Sie haben die Möglichkeit uns mitzuteilen, welche Lösung für Ihre Familie die passende ist.

  • postalische Lösung: Sie haben die Möglichkeit im Rahmen einer “Abholzeit” die Lernunterlagen in der Schule Ihres Kindes selber abzuholen oder abholen zu lassen. Zudem steht auch die Möglichkeit zur Verfügung dem von Ihnen bestimmten “Postkind” die Lernunterlagen mitzugeben, sofern eine kontaktlose Zustellung möglich ist.
  • digitale Lösung: Im Rahmen der digitalen Lösung stellen wir Ihnen alle erforderlichen Lernunterlagen sowie interaktive Apps zur Übung auf der Lernplattform “Itslearning” zur Verfügung. Hierzu hat Ihr Kind bereits die individuellen Zugangsdaten erhalten. Sollten Sie die Zugangsdaten nicht mehr zur Hand haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihnen die Zugangsdaten dann erneut zukommen lassen. Da die Lernplattform “Itslearning” nur noch bis zum Sommer zur Nutzung zur Verfügung steht, werden unsere jetzigen Erstklässler per Mail über zu erledigende Aufgaben informiert und erhalten die Unterlagen zum Download auf der Homepage.

Bei beiden Szenarien arbeiten die Kinder mit der App “Anton”. Die individuellen Zugangsdaten für die App “Anton” hat Ihr Kind bereits von uns erhalten. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden Ihrem Kind dann die Zugangsdaten erneut mitgeben.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Lernen auf Distanz ?

  • Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
  • Die Schulleitung richtet den Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans ein und informiert die zuständige Schulaufsicht sowie die Eltern hierüber.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist.
  • Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
  • Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
  • Die Verordnung erstreckt sich auf die Bildungsgänge aller Schulstufen und Schulformen. Sie wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 befristet.
  • https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Was passiert, wenn zu einer Schulschließung kommt oder eine Klasse in Quarantäne ist?

Sollte es erneut zu einer Schulschließung kommen, gelten weiterhin auch die für die Einzelquarantäne angebotenen Lösungen. Sollte ein Betretungsverbot der Schule durch das Ministerium ausgesprochen werden und somit keine Abholung in der Schule möglich sein, werden wir Ihnen im Rahmen der postalischen Lösung die Unterlagen per Post zustellen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch gerne die Lösungen der Aufgaben zur Verfügung.

Die digitale Lösung erfolgt in gewohnter Weise über die Lernplattform “Itslearning”, bzw. per Mail sowie zum Download über die Homepage.

Sollte die zuständige Lehrkraft nicht selber erkrankt sein, wird sie sich in regelmäßigen Abständen bei jedem Kind individuell melden, um das Lernpensum und den Fortschritt bei der Bearbeitung der Aufgaben zu besprechen. Für jede Klasse findet über itslearning oder in Videokonferenzen (Zoom) eine Lernbegleitung statt. Für Probleme und Nachfragen stehen unsere Lehrkräfte telefonisch und per Mail zur Verfügung.

Was passiert, wenn so viele Lehrkräfte erkrankt oder in Quarantäne sind, dass die Unterrichtsversorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?

Sollte es zu diesem Fall kommen, dass unter Berücksichtigung aller erforderlichen Ressourcen die Unterrichtsversorgung nicht gewährleistet werden kann, greift folgende Regelung:

  • Die Eltern der Kinder einer oder mehrerer Klassen werden im rollierenden System kontaktiert und gebeten die Kinder für den Tag abzuholen. Die Eltern der OGS-Kinder haben die Möglichkeit, sofern im Rahmen der OGS genügend Personal zur Verfügung steht, die Kinder zum Beginn der Betreuungszeit in der OGS (ab 11.30 Uhr) wieder in die Schule zu bringen.

Anstehende Veranstaltungen

  1. Fronleichnam (Feiertag)

    8. Juni 2023
  2. Sommerferien

    22. Juni 2023 - 4. August 2023